Rechtsanwältin Retzlaff

VORSORGE

  • Ist Ihnen bewusst, dass im Betreuungsfall nicht Ihr Ehepartner automatisch Ihre Angelegenheiten regeln darf?
  • Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, welche lebenserhaltenden Maßnahmen Sie wünschen und welche Sie ablehnen?

Vorsorge ist ein sensibles, aber auch wichtiges Thema. Sie haben die Möglichkeit Vorkehrungen zu treffen, so dass Ihren individuellen Wünschen im Betreuungs- bzw. Krankheitsfall Folge geleistet wird.

In einem persönlichen Gespräch kläre ich Sie über die Vorsorgemöglichkeiten auf, bespreche und ergründe Ihre Werte und Vorstellungen und erstelle Ihnen im Anschluss Ihre individuelle Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung.

Gerne erledige ich für Sie auch die Eintragung ins Vorsorgeregister.

Unabhängig vom Gegenstandswert arbeite ich hier zu günstigen Pauschalpreisen.

Sprechen Sie mich einfach an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.


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