Rechtsanwältin Retzlaff

Mandatsablauf

Sie haben einen Anspruch oder eine Forderung und möchten sich über deren rechtliche Durchsetzung informieren oder Sie sehen sich einer Inanspruchnahme durch einen Dritten gegenüber und möchten sich hiergegen verteidigen?

Erster Schritt: Kontaktaufnahme

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf und schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen. Ich kann Ihnen dann sagen, wie die ersten Schritte der Beratung verlaufen können und werde Sie grob über die entstehenden Kosten informieren, gegebenenfalls auch ob andere (Rechtsschutzversicherung, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe) diese Kosten für Sie tragen. Dann entscheiden Sie, ob Sie mir das Mandat erteilen.

Sofern Ihre Rechtschutzversicherung für die Kosten aufkommen soll, gehört es zu meinem Service ein einfaches Scheiben zum Erreichen einer Deckungszusage an Ihre Rechtschutzversicherung zu senden. Sollten sich nach der Deckungsanfrage jedoch Fragen bei Ihrer Rechtschutzversicherung ergeben und weiterer Schriftverkehr erforderlich werden, obliegt es grundsätzlich Ihnen, sich weiter um die Deckungszusage zu bemühen. Gerne können Sie mich in diesem Fall aber gegen die übliche Gebühr mit der Einholung der Deckungsanfrage beauftragen.

Kommt für Sie Beratungshilfe in Betracht, müssen Sie sich zunächst den entsprechenden Beratungshilfeschein vom für Sie zuständigen Amtsgericht besorgen, bevor ich für Sie tätig werden kann.

Im Falle der Mandatserteilung erfolgt für gewöhnlich eine gemeinsame Sachverhaltsaufarbeitung im persönlichen Gespräch. Bei einigen Angelegenheiten ist jedoch auch eine ausschließliche Bearbeitung mittels der gängigen technischen Kommunikationsmittel möglich. Jedenfalls sollten Sie in Vorbereitung des ersten Gespräches alle mit dem Mandat in Zusammenhang stehenden Unterlagen in zeitlicher Hinsicht geordnet zusammenstellen, sich Notizen zu allen Umständen des Falles machen und mögliche Zeugen mit vollständigem Namen und Anschrift benennen können Die entsprechenden Unterlagen können Sie dann zum Termin mitbringen oder mir vorab zuschicken. Damit wird das anschließende Gespräch und die Bearbeitung des Auftrags schneller und effektiver.

Bitte beachten Sie, dass vielfach Fristen einzuhalten sind und kontaktieren Sie mich bitte so früh wie möglich.

Sollten Sie nur eine einzelne Einschätzung Ihres Anliegens wünschen, wird dies im Rahmen einer Erstberatung bearbeitet. Beauftragen Sie mich hingegen mit der weiteren Bearbeitung, werde ich je nach Sachlage außergerichtlich bzw. gerichtlich für Sie tätig. Sämtliches Vorgehen meinerseits wird mit Ihnen abgestimmt. Selbstverständlich halte ich Sie in Ihrer Angelegenheit auch immer auf dem Laufenden.

Bei der außergerichtlichen Vertretung wird zumeist die Gegenseite angeschrieben oder fernmündlich kontaktiert. Dabei wird je nach Sachlage versucht eine Forderung beizubringen oder abzuwehren. Nicht selten reicht bereits die anwaltliche Kontaktaufnahme, um die Wichtigkeit dieser Angelegenheit für Sie hervorzuheben und somit die Gegenseite zum Einlenken zu bewegen. Ebenso kann auf diesem Weg bisweilen auch eine außergerichtliche Streitbeilegung erreicht werden.

Ist jedoch zwischen den Parteien keine gütliche Einigung möglich, bleibt nur die klageweise Durchsetzung. Hierzu wird die Angelegenheit beim zuständigen Gericht durch Einreichung einer Klage anhängig gemacht. Nach zumeist mehrmaligem Austausch von Schriftsätzen, folgt eine mündliche Verhandlung. Nicht selten wird bereits hier deutlich, in welche Richtung der Prozess geht. Oftmals wird dann noch eine Beweisaufnahme, sei es durch Zeugenvernehmung, Einholung eines Sachverständigengutachtens, etc. durchgeführt. Schließlich ergeht ein Urteil in der Sache. Gegen dieses Urteil können ggf. Rechtsmittel zulässig sein. Andernfalls wird das Urteil rechtskräftig und der dadurch Begünstigte kann hieraus vollstrecken.

Zwischenzeitlich werden Sie zu Vorschusszahlungen aufgefordert und zum Schluss erhalten Sie eine Schlussrechnung. Sollte die gegnerische Seite Kostenschuldner für meine Tätigkeit sein, erstatte ich Ihnen bei Zahlungseingang umgehend Ihre Vorschusszahlungen. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, ist es ein Service meinerseits, die Abrechnung mit dieser abzuwickeln. Das Mandat ist mit vollständiger Bezahlung beendet.


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